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Schutz vor Corona-Infektionen
Präventionskurse können ab sofort digital fort- und durchgeführt werden

Gemeinsame Presseerklärung

Berlin – Trotz Corona-Pandemie zu Rückenschule und Ernährungscoaching: Die an der Zentralen Prüfstelle Prävention beteiligten gesetzlichen Krankenkassen ermöglichen es Anbietern von Präventionskursen ab sofort, ihre Angebote auch digital durchzuführen, zum Beispiel im Live-Stream. Bereits begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Kurse können online fortgeführt werden. Die Möglichkeit besteht bis zum 30. September 2020. Sonderregelungen mit Blick auf Corona gibt es unter anderem auch zur Präsenzpflicht von Kursleitern beim Erwerb von Zusatzqualifikationen und bei den Zuschüssen, die Versicherte zu den Kursgebühren erhalten.

„Prävention zum Beispiel gegen Rückenleiden oder Stress- und Suchtfolgen ist auch in Corona-Zeiten sehr wichtig. Mit der Möglichkeit, in der Krisensituation vorläufig auf digitale Angebote umzustellen, wollen die Krankenkassen möglichst viele Präventionsangebote für ihre Versicherten aufrechterhalten. Damit und mit vielen weiteren Sonderregelungen möchten die Krankenkassen aber auch ganz gezielt die Kursanbieter und Kursleiter unterstützen und zum Infektionsschutz beitragen“, erklärte Melanie Dold, geschäftsführende Leiterin der Zentralen Prüfstelle Prävention beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Weitere Sonderregelungen:

Anbieter können Nachholtermine anbieten

Neben der Möglichkeit begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Präsenzkurse online durchzuführen, können die Anbieter ihre Kurse auch vorübergehend aussetzten. Die verbleibenden Kurseinheiten müssen sie bis 31. Dezember 2020 nachholen. Bislang mussten von der Prüfstelle zertifizierte Präventionskurse stets wöchentlich und – sofern es sich nicht um einen Onlinekurs nach den Kriterien des Leitfadens Prävention handelt – vor Ort abgehalten werden.

Zusatzqualifikationen können digital erworben werden

Die Krankenkassen beschlossen zudem, dass Kursleiter Zusatzqualifikationen ab sofort digital erwerben können. So sollen die Personenkontakte der Kursleiter reduziert werden. Einweisungen in Kurse sind ebenfalls auf elektronischem Weg möglich. Die bisher vorgeschriebene Präsenzpflicht entfällt hier bis 30. September 2020.

Kassen bezuschussen auch wegen Corona abgebrochene Angebote

Bei Zuschüssen, die Versicherte zu den Kursgebühren von ihren Krankenkassen erhalten, gelten vorübergehend folgenden Regelungen: Wird ein Kurs aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig beendet und kann er auch nicht fortgeführt werden, bekommen Versicherte von ihrer Krankenkasse mindestens eine Erstattung auf der Basis der durchgeführten Termine/Kurseinheiten. Eine regelmäßige Teilnahme wird dabei nicht geprüft. Zur Klärung im Einzelfall sollte sich der Versicherte an seine jeweilige Krankenkasse wenden.

Mehr Informationen zum Thema Präventionskurse in Corona-Zeiten gibt es auf der Website der Prüfstelle www.zentrale-pruefstelle-praevention.de und beim GKV-Spitzenverband unter www.gkv-spitzenverband.de.

Rund 100.000 Präventionskurse zur Auswahl

Die Zentrale Prüfstelle Prävention wurde 2014 gegründet. Sie ist eine Gemeinschaftseinrichtung nahezu aller gesetzlichen Krankenkassen, ihre Aufgabe ist es, Präventionskurse gemäß dem Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes zu prüfen. Erfolgreich geprüfte Kursangebote werden mit dem Qualitätssiegel „Deutscher Standard Prävention“ zertifiziert. Die an der Prüfstelle beteiligten Krankenkassen übernehmen die Teilnahmegebühren oder bezuschussen diese für bis zu zwei Kurse pro Jahr und Versichertem. Für die Kurssuche haben die Kassen auf ihren Internetseiten eigene Suchmaschinen eingerichtet. Derzeit stehen den Versicherten dort mehr als 100.000 Präventionskurse einschließlich digitaler Angebote nach dem Leitfaden Prävention zu Auswahl.

Gemeinsame Presseerklärung
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Techniker Krankenkasse
BARMER
DAK-Gesundheit
Kaufmännische Krankenkasse – KKH
Handelskrankenkasse (hkk)
HEK – Hanseatische Krankenkasse
BKK Dachverband e. V.
BKK24
BKK Mobil Oil
mhplus BKK
Securvita BKK
BKK Salzgitter
TUI BKK
AOK Rheinland/Hamburg
AOK NordWest
AOK Hessen
AOK Niedersachsen
AOK Bayern
AOK Sachsen-Anhalt
AOK Nordost
AOK Rheinland Pfalz/Saarland
AOK Bremen/Bremerhaven
AOK PLUS
IKK classic
IKK Brandenburg und Berlin
IKK gesund plus
IKK Südwest
BIG direkt gesund
KNAPPSCHAFT
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Federführend für die Veröffentlichung:
Verband der Ersatzkassen e. V.
Askanischer Platz 1, 10963 Berlin
Ansprechpartnerin: Michaela Gottfried, Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
E-Mail: presse@vdek.com