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Selbstständige müssen sich absichern – geplante Neuregelung noch nicht in Kraft

ÖKO-TEST Neuregelung Krankentagegeld

Frankfurt – Selbstständige und Freiberufler, die gesetzlich versichert sind, müssen seit dem 1.1.2009 einen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abschließen. Andernfalls haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Eine längere Krankheit könnte somit den Ruin bedeuten. Zwar will die Bundesregierung den Krankenanspruch rückwirkend wieder aufleben lassen, doch das notwendige Gesetz dürfte erst in einigen Monaten gültiges Recht werden – sofern es überhaupt wie geplant verwirklicht und im Gesetzgebungsverfahren nicht noch verändert wird. Laut Bundesgesundheitsministerium (BMG) kann eine Krankenkasse den Krankengeldschutz auch dann nicht ablehnen, wenn sie noch keinen Wahltarif eingeführt hat. “Dann sollten Selbstständige eine Sonderlösung fordern”, so eine BMG-Sprecherin.

Die geplante Neuregelung hat bei Selbstständigen und Freiberuflern, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, zu großer Verwirrung geführt. So wurde im Rahmen der Gesundheitsreform der Krankengeldanspruch für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige zum 1.1.2009 gestrichen. Dafür zahlen diese Versicherten einen ermäßigten Beitragssatz. Wer seinen Schutz aufrechterhalten will, muss einen Wahltarif bei seiner Krankenkasse abschließen. Zusätzlich will die Regierung nun aber den früheren Krankengeldanspruch wieder aufleben lassen. Selbstständige sollen ab dem 43. Tag Anspruch auf Krankengeld bekommen, wenn sie den allgemeinen Beitragssatz von derzeit 15,5 Prozent bezahlen.

ÖKO-TEST hat in seiner Januar- Ausgabe 104 Wahltarife der gesetzlichen Kassen untersucht sowie 105 Angebote privater Versicherungen. Neben erheblichen Leistungsunterschieden sind die Preisdifferenzen immens: 85 Euro Tagegeld können bei den Gesetzlichen 6,46 Euro im Monat kosten – oder fast unbezahlbare 150,79 Euro pro Monat. Auch die Angebote der Privaten schwanken extrem: So verlangt der teuerste Anbieter im Test für die 85 Euro Tagegeld fast das Dreifache an monatlichen Beiträgen wie der günstigste Anbieter.

Die genauen Testergebnisse sind in der Januar-Ausgabe des ÖKO-TEST-Magazins nachzulesen, die an jedem Kiosk erhältlich ist.

Weitere Informationen zu anderen Publikationen von ÖKO-TEST finden Sie in unserem Online-Pressebereich im Internet: http://presse.oekotest.de