Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Start der ersten exklusiven Biologika-Rabattverträge – spectrumK hält an rechtsgültig getroffenen Verträgen fest  

Pressemitteilung

Berlin Heute starten die ersten exklusiven Biologika-Rabattverträge von spectrumK. Damit bleibt spectrumK bei dem vertraglich vereinbarten Startdatum und tritt Bitten entgegen, die auf eine Absage dieser Verträge hinausliefen. Vorausgegangen war, dass spectrumK die erste Biologika-Ausschreibung initiierte. Diese ist auf positive Resonanz gestoßen. Den Großteil der ausgeschriebenen Wirkstoffe konnte spectrumK bezuschlagen. Für die teilnehmenden Krankenkassen und auch die Herstellerseite hat spectrumK damit frühzeitig Planungssicherheit geschaffen. Die Krankenkassen profitieren darüber hinaus von relevanten Einsparungen durch den frühen Vertragsstart.

„Der heutige Start der exklusiven Rabattverträge für Biologika unterstreicht, wie schnell und zielgerichtet wir gehandelt haben“, beschreibt Dr. Jochen Walker, Geschäftsführer von spectrumK, die aktuelle Situation. „Damit haben wir für die Kassen, die an unserer vorangegangenen Biologika-Ausschreibung teilgenommen haben, einen wichtigen Vorteil erreicht“, so Walker weiter. Die Kassen profitierten jetzt frühzeitig von genutzten Wirtschaftlichkeitspotenzialen und die Vertragspartner aus der Industrie von der damit verbundenen Planungssicherheit.

Mittlerweile hat sich das Bundesgesundheitsministerium eingeschaltet. An die Krankenkassenverbände und die Initiatoren von Biologika-Ausschreibungen erging die Aufforderung, laufende Biologika-Ausschreibungen, in denen noch kein Zuschlag vorgenommen wurde, einzustellen. Darüber hinaus bittet das Ministerium darum, die Rückabwicklung bereits geschlossener exklusiver Biologika-Rabattverträge zu prüfen.

spectrumK kommt zu folgendem Schluss: Bereits geschlossene exklusive Rabattverträge in diesem Bereich sind rechtskräftig. Die bezuschlagten Vertragspartner haben gegenüber spectrumK eine Lieferverpflichtung vertraglich garantiert und werden bereits entsprechende Kapazitäten aufgebaut haben. Auch wurde die Umsetzung in Richtung pharmazeutischem Großhandel und Apothekerschaft bereits fristgemäß kommuniziert und in den Softwaresystemen hinterlegt. Eine Rückabwicklung ist rechtlich nicht nur heikel, sondern auch technisch sehr anspruchsvoll. Sie würde zu einer erheblichen Verunsicherung aller Akteure führen und damit die Versorgung gefährden. Gestützt wird diese Einschätzung von rechtlicher Seite: „Derzeit gehen wir davon aus, dass die geschlossenen und mit dem 1. Juni 2026 startenden exklusiven Biologika-Rabattverträge von spectrumK Gültigkeit haben, auch wenn der Gesetzgeber dies für zukünftige Verträge anders regeln will, da die Verträge nach geltendem Recht geschlossen wurden“, stellt Dr. Silke Dulle, Rechtsanwältin und Partnerin bei der Rechtsanwaltskanzlei ADVANT Beiten, klar.

Die Austauschbarkeit von Biologika und damit exklusive Rabattverträge in diesem Bereich waren lange geplant und abschließend durch den G-BA ermöglicht worden. Hinzugekommen ist aktuell ein weiterer Punkt: Die Umsetzung der jetzt startenden Verträge würde wichtige Daten und Informationen liefern, die für die jüngst angedachte Evaluation aus dem geplanten Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz große Bedeutung hätten. Die gewonnenen Erkenntnisse würden wertvolle Hinweise zu Wirtschaftlichkeit und die Liefersicherheit von Biologika liefern.

Mehr Informationen zu den bezuschlagten Wirkstoffen sind hier zu finden.