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„Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember

„Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember

Pressemitteilung

Norderstedt I Hamburg – „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember 2023. Paulinchen ruft zum Mitmachen auf!

Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt! 

Der „Tag des brandverletzten Kindes“ am 7. Dezember steht in diesem Jahr unter dem Motto „Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!“. Jedes Jahr müssen allein in Deutschland mehr als 30.000 Kinder unter 15 Jahren mit Verbrennungen und Verbrühungen ärztlich versorgt werden, rund 7.000 Kinder verletzen sich so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen. Daher richtet Paulinchen e.V. gemeinsam mit vielen Aktionspartner*innen in diesem Jahr den Fokus besonders auf brandheiße, brandgefährliche Unfallursachen, die zu Brandverletzungen führen.

Am „Tag des brandverletzten Kindes“ wird über Unfallgefahren aufgeklärt und über die schwer-wiegenden Folgen von Verbrennungen und Verbrühungen informiert. Das Motto „Brandheiß! Brandgefährlich! Brandverletzt!“ soll zeigen, wie schnell ein Unfall passieren kann und Eltern für Unfallursachen sensibilisieren. „Vielen Eltern ist nicht bewusst, dass gerade im häuslichen Bereich die meisten Unfälle passieren und direkt im kindlichen Umfeld „brandheiße Gefahren lauern. Die frisch aufgebrühte Tasse Tee, der gerade angezündete Kaminofen oder die Kerze, die kurz unbeaufsichtigt war, können innerhalb von Sekunden zu Verbrühungen oder Verbrennungen der zarten Kinderhaut führen. Nur wenn Eltern die Gefahren kennen, können sie präventive Maßnahmen ergreifen und diese folgenschweren Unfälle verhindern“, stellt Susanne Falk, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e. V., fest.

Wolfgang Schäuble, Leiter der Münchner Feuerwehr, fordert Eltern und Betreuungspersonen auf, die Umgebung von Kindern immer wieder auf Gefahren zu überprüfen und Schutzmaßnahmen dem Alter des heranwachsenden Kindes anzupassen, um „brandgefährliche“ Situationen frühzeitig zu beseitigen. „Familien mit kleinen Kindern sollten Kaminöfen, Feuerschalen und offenes Feuer immer gut absichern zum Beispiel mit Schutzgittern. Auch brennende Kerzen sollte man nie unbeaufsichtigt lassen. Feuer übt seit jeher eine große Anziehungskraft gerade auf die Jüngsten aus und wird daher immer wieder unterschätzt. Am „Tag des brandverletzten Kindes“ beteiligen sich deshalb bundesweit viele Feuerwehren, um aufzuklären und Gefahrenschutz zu zeigen.“

„In unserem Klinikalltag erleben wir leider viel zu oft, dass gerade junge „brandverletzte“ Patient*innen einen langen Weg nach einem Verbrennungs- oder Verbrühungsunfall vor sich haben. Mehrere Operationen, Rehabilitationsmaßnahmen und Therapien, die über Monate, manchmal Jahre gehen und lebenslange Narben, können die Folge sein. Wir sind dankbar, dass Paulinchen e.V. mit dem „Tag des brandverletzten Kindes“ eine Möglichkeit geschaffen hat, dass wir auf diese folgenschweren Unfälle hinweisen können. Als Spezialklinik beteiligen wir uns auch in diesem Jahr gemeinsam mit vielen anderen Kliniken in Deutschland, um auf dieses wichtige brandheiße und brandgefährliche Thema, Unfallgefahren für Kinder durch heiße Flüssigkeiten und Feuer, aufmerksam zu machen“, Dr. Bernd Hartmann, Chefarzt des Schwerbrandverletzten-Zentrums am Unfallkrankenhaus Berlin.

Erste Hilfe im Notfall:

  • Ruhe bewahren
  • Notruf 112 alarmieren
  • Rufen Sie immer den Rettungsdienst, wenn sich Ihr Kind schwer verbrannt oder verbrüht hat. Mit kleineren Verletzungen gehen Sie zu Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Kinderärztin.

Verbrennung: Die eingebrannte Kleidung nicht entfernen.

Verbrühung: Die durchnässte Kleidung sofort ausziehen, auch die Windel.

Feuer: Flammen durch Wälzen am Boden, mit einer Decke oder mit Wasser löschen.

Strom: Bei Stromverletzungen sofort den Stromkreis abschalten.

Kühlen:

  • Kleinere Verbrennungswunden zur Schmerztherapie ca. 10 Minuten mit handwarmem Wasser kühlen (ca. 20 °C), bis der Rettungsdienst eintrifft.
  • Wichtig: Wegen Unterkühlungsgefahr nur die verletzten Stellen kühlen, niemals das ganze Kind kalt abduschen.
  • Nicht kühlen bei großflächigen Verletzungen (mehr als 15 % der Körperoberfläche), bei Neugeborenen, Säuglingen und bewusstlosen Personen.

Achtung: Niemals Hausmittel wie z. B. Mehl, Zahnpasta oder Öl auf Brandwunden geben.

Auf der Webseite www.paulinchen.de werden alle Veranstaltungen zum „Tag des brandverletzten Kindes” auf einer Aktionskarte gelistet. Gemeinsam Kinder vor Verbrennungen und Verbrühungen schützen: Veröffentlichen Sie die Pressemitteilung, besuchen Sie eine Aktion in Ihrer Nähe und berichten Sie darüber oder machen Sie in den sozialen Medien auf den Aktionstag aufmerksam.


Download: Aktionsbild Superhelden I Aktionsbild Schmetterling (1200px x 1200px) I Aktions-Logo
Präventionsfilme: Große Gefahren für kleine Kinder (You Tube)
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