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vdek begrüßt Einführung der Masern-Impfpflicht – ÖGD stärken

Kabinettsbeschluss zum Masernschutzgesetz

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt die heutige Verabschiedung des Masernschutzgesetzes im Bundeskabinett. „Durch die Regelungen zur Masern-Impfpflicht können die bestehenden Impflücken in der Bevölkerung wirkungsvoll geschlossen werden“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Impfpflicht, Informationskampagnen und eine ausführliche Dokumentation der Schutzimpfungen sind ein wichtiges Maßnahmenbündel, um das WHO-Ziel einer 95-prozentigen Durchimpfungsrate zu erreichen“, so Elsner.

Auch andere Menschen vor Ansteckung schützen

Es sei richtig, die Impfpflicht in Gemeinschaftseinrichtungen einzuführen – also dort, wo viele Menschen leben bzw. betreut werden. Die Impfpflicht gilt für Kita-Mitarbeiter, Tagesmütter, Beschäftigte in Schulen und medizinischen Einrichtungen. Weiterhin ist der Zugang von Kindern zu Kitas, Schulen oder Ferienlagern an den Nachweis einer Masern-Impfung gekoppelt. Durch diese Regelungen, die auch mit Sanktionen verbunden sind, würden Kinder besser gegen die hochansteckende Krankheit geschützt, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Wer nicht geimpft ist und an Masern erkrankt, setzt sich dem Risiko lebenslanger Folgeschäden aus. Durch die Gehirnentzündung, die bei rund einem von 1.000 Masernfällen auftritt, bleiben bei etwa 20 bis 30 Prozent der Betroffenen geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück. Weitere 10 bis 20 Prozent sterben an der Gehirnentzündung.

Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken

Ergänzend zur Impfpflicht forderte Elsner, die Rolle des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) zu stärken. Der ÖGD sollte daher an den Schulen verstärkt Impfungen gegen Masern und andere impfpräventable Krankheiten anbieten. Auch mit freiwilligen Impfungen können hohe Impfquoten erreicht werden. In Deutschland liegt die Rate bei der ersten Masern-Impfung zwar bei rund 97,1 Prozent (2017) – bei der zweiten Impfung sind es allerdings derzeit nur 92,8 Prozent.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @DieTechniker

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 350 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.