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vdek-Mitgliederversammlung: Klares Bekenntnis zur “gemeinsamen Selbstverwaltung” / Politik sollte gemeinsame Selbstverwaltung stärken und unterstützen

Pressemitteilung

Berlin – Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber der Ersatzkassen fordern von den Partnern im Gesundheitswesen ein klares Bekenntnis zum Prinzip der “gemeinsamen Selbstverwaltung”. Auf der Mitgliederversammlung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) verabschiedeten sie eine gemeinsame Resolution und fordern darin Leistungserbringer, Krankenkassen und Politik auf, die gemeinsame Selbstverwaltung zu stärken und zu unterstützen. Das Selbstverwaltungsprinzip dürfe nicht weiter ausgehöhlt bzw. durch gesetzliche Maßnahmen, wie zum Beispiel das Vetorecht des Bundestages bei der Benennung des unparteiischen Vorsitzenden des gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), eingeschränkt werden.

Christian Zahn, Verbandsvorsitzender des vdek, betonte: “Wir wollen kein rein privatwirtschaftliches Gesundheitswesen wie in den USA, in dem viele Menschen von der Gesundheitsversorgung ausgeschlossen sind – und wir wollen kein staatliches System wie in Großbritannien, in dem die medizinische Versorgung von der Haushaltslage des Staates abhängt. Der deutsche Weg ist ein leistungsfähiger und demokratischer Mittelweg, der die Verantwortung für die Organisation der Gesundheitsversorgung auf mehrere Schultern verteilt. Der Staat setzt den Rahmen, die Krankenkassen und Leistungserbringer bzw. deren Verbände verhandeln konkrete Beschlüsse aus: Versorgungsverträge, Vereinbarungen zur Qualität der medizinischen Versorgung in Kliniken oder in den Arztpraxen, Budget- und Honorarverhandlungen und vieles mehr. Gemeinsame Selbstverwaltung steht deshalb für Versicherten- und Praxisnähe, sie sorgt dafür, dass die medizinische Versorgung leistungsfähig, wirtschaftlich, qualitativ hochwertig, gerecht und fair abläuft.”

Die Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber forderten die Politik auf, die Handlungsspielräume der gemeinsamen Selbstverwaltung zu stärken und zu unterstützen, indem sie präzise gesetzliche Vorgaben erstellt und die Zuständigkeiten klar definiert. Zudem müsste ausreichend Zeit für die Umsetzung der Regelungen und sinnvolle Konfliktlösungsmechanismen vorgesehen werden. Ziel der Partner der Selbstverwaltung sei es, nach intensiven Beratungen fachlich fundierte Entscheidungen zu treffen, die möglichst auf breite Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen sollten. Zahn forderte zudem, dass die gemeinsame Selbstverwaltung politisch unabhängig bleiben müsse, um in den Entscheidungen nicht politisch beeinflusst zu werden. Nur so könnten die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung in echter Verantwortung ihre Aufgaben erfüllen und die medizinische Versorgung zukunftssicher gestalten.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 25 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– BARMER GEK
– Techniker Krankenkasse
– DAK-Gesundheit
– KKH-Allianz
– HEK – Hanseatische Krankenkasse
– hkk

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist die Nachfolgeorganisation des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK), der am 20. Mai 1912 unter dem Namen “Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)” in Eisenach gegründet wurde. In der vdek-Zentrale in Berlin sind rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen und eine Geschäftsstelle in Westfalen-Lippe mit insgesamt weiteren rund 340 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.