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vdek: Politik stärkt Ehrenamt und Demokratie in der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesrat beschließt Gesetz Digitale Rentenübersicht

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass der Bundesrat heute mit dem Gesetz Digitale Rentenübersicht auch Regelungen zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung beschlossen hat. Das Gesetz sei ein weiterer wichtiger Schritt zur Modernisierung der Sozialwahlen, es fördere die Demokratie und das ehrenamtliche Engagement in der Sozialen Selbstverwaltung der Krankenkassen, erklärte Uwe Klemens, ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender des vdek.

Neue Wahllisten können sich künftig leichter aufstellen lassen

„Mit dem Gesetz werden die demokratischen Prozesse in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter gestärkt. Das begrüßen wir ausdrücklich. Gut ist insbesondere, dass die Kandidatenlisten künftig im Schnitt nur noch halb so viele Unterstützerunterschriften benötigen, um bei der Sozialwahl antreten zu können. Das erleichtert es vor allem neuen Listen, sich für die Wahl aufstellen zu lassen. Nachdem die Politik die Einführung von Online-Sozialwahlen 2023 bei den Krankenkassen und eine Geschlechterquote bei der Besetzung der Kandidatenlisten beschlossen hat, ist dieses Gesetz ein weiterer wichtiger Baustein zur Reform der Sozialen Selbstverwaltung und zur Modernisierung der Sozialwahlen.“

Klemens begrüßte, dass die Transparenz bei den Sozialwahlen weiter verbessert wird. Laut dem Gesetz sollen künftig die Vorschlagslisten für die Wahl und die Protokolle zum Aufstellungsverfahren der Kandidatinnen und Kandidaten veröffentlicht werden. Die Kassen können Bekanntmachungen zur Wahl außerdem im Internet zur Verfügung stellen, wo bisher nur papiergebundene Unterlagen in den Geschäftsstellen der Kassen ausgelegt wurden.

Steuerfreibeträge für Aufwandsentschädigungen der Ehrenamtlichen gefordert

Positiv bewertet der vdek-Verbandsvorsitzende ausdrücklich, dass die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in der Selbstverwaltung verbessert werden. So soll es für Weiterbildungsmaßnahmen künftig einen angemessenen zusätzlichen Urlaubsanspruch von fünf Tagen geben. Klemens: „Die Einführung von bundesweit einheitlichen und angemessenen Steuerfreibeträgen für die Aufwandsentschädigungen der Selbstverwalter wären zusätzlich notwendig gewesen. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen. Das ehrenamtliche Engagement in der Selbstverwaltung muss auch durch solche steuerlichen Maßnahmen gefördert werden.“

Hintergrund

Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt, das nächste Mal 2023. Sie ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland: 2017 waren 50,9 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Bei Sozialwahlen werden unter anderem die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber für die wichtigsten Entscheidungsgremien der Krankenkassen, die Verwaltungsräte, bestimmt. Die Ersatzkassen wollen die Wahl 2023 neben der Briefwahl alternativ auch online durchführen. Das 7. SGB IV-Änderungsgesetz hat die Möglichkeit zur Online-Wahl erstmals eingeräumt.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 360 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.