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Verbraucherzentrale NRW kritisiert Meinungsforen im Internet: Absurdes Lob für Nahrungsergänzung

Pressemitteilung

Düsseldorf – Eine Internet-Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW zeigt: In Meinungsforen wird für umstrittene Nahrungsergänzungsmittel getrommelt. Die zumeist absurden Beiträge werden dabei oftmals von Verkäufern verfasst.

Für weit mehr als eine Milliarde Euro im Jahr kaufen Bundesbürger Nahrungsergänzungsmittel. ”In den meisten Fällen eine überflüssige und teure Ausgabe”, sagt Angela Clausen. Die Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale NRW bezweifelt den speziellen Nutzen der offiziell als Lebensmittel eingestuften Produkte.

An ihrer Seite weiß Clausen den Gesetzgeber. Der nämlich wertet es als Rechtsverstoß, wenn Hersteller in der Werbung ihren nahrungsergänzenden Säften, Pillen und Pülverchen forsch krankheitslindernde Eigenschaften zuschreiben. Doch die klare Rechtslage verschwimmt im Internet zur Grauzone.

Das zeigt eine Stichprobe der Verbraucherzentrale NRW auf den Seiten der drei Meinungsforen Ciao, Dooyoo und Yopi. Auf den beliebten Bewertungsportalen finden sich abertausende Kommentare zu zahllosen Produkten: vom Sat-Receiver über Stabmixer bis hin zum Supermarkt-Service. Hier sichteten die Düsseldorfer Verbraucherschützer jeweils drei aktuelle ”Testberichte” zu zehn verschiedenen Nahrungsergänzungsmitteln.

Ins Visier gerieten so insgesamt 30 Berichte zu Aloe Vera Gels, zu Vitamin- und Mineralstoffpräparaten. Das besondere dabei. Alle Mittel werden im so genannten Multi-Level-Marketing (MLM) vertrieben. MLM-Firmen setzen als Verkäufer vielfach Laien ein, die nicht nur die Produkte selbst verbrauchen, sondern darüber hinaus auch stets auf Jagd nach neuen Kunden und Mitarbeitern sind.

Denn ein pyramidenartiges Verdienstsystem lässt sie am Gewinn teilhaben. Motto: Je mehr Kunden und Verkäufer geworben werden, desto höher das Einkommen. Die Folge liegt auf der Hand. Nachdem Verwandte und Bekannte als Kundschaft abgegrast sind, beginnt die Vermarktung via Internet – mit oftmals zweifelhaften Methoden.

Das jedenfalls ist das Ergebnis der Auswertung der Verbraucherzentrale NRW. Jeder zweite Autor in den Meinungsportalen outete sich offen als Verkäufer (5 Berichte) oder offerierte zumindest weitere Informationen zum Produkt oder dessen Bestellmöglichkeiten (10 Berichte). Nicht verwunderlich also, dass von den 30 überprüften Produktbewertungen nicht weniger als 26 mit irregulären und absurden Werbeaussagen aufwarteten. Da schwanden etwa ”chronische Schmerzen (Fußbereich), offene Beine waren nach drei Monaten konsequenter Einnahme von ,Juice Plus` verheilt”. Die Pillen des US-Herstellers National Safety Associates (NSA AG) wurden zum ”wunderbaren Segen eines Gesundbrunnens”. Andere Autoren fabulierten, dass die NSA-Kapseln mit ihrem Mix aus Obst und Gemüse gegen ”Schuppenflechte” und ”Tinnitus” wie gegen ”hohen Blutdruck” geholfen hätten.

Mehr Berichte bringen mehr Wunder. So habe nach einem Herzinfarkt ”Nutrilite Double X” von Amway alle Werte innerhalb von ”drei Monaten wieder in den grünen Bereich gebracht”. Ein Aloe Vera Gel von LR-International wiederum besiegte ein Schilddrüsenleiden. Abenteuerlich auch: Das Produkt ”Proanthenols” von Life Plus soll nicht nur den Langzeitblutzucker innerhalb kürzester Zeit von 12,6 auf 6,2 gesenkt, sondern auch “Schulterschmerzen nach einem Sturz vom Fahrrad” auskuriert haben.

Während Hersteller und gewerbliche Händler mit solchen Aussagen gegen das Verbot krankheitsbezogener Werbung verstoßen würden, meinen die Berichterstatter in den Internetforen offenbar ungehindert schwadronieren zu können. ”Sie agieren in einer Grauzone, entziehen sich weitgehend der Lebensmittelüberwachung und werden bisher nicht behelligt”, kritisiert Ernährungsexpertin Angela Clausen.

Wissenschaftlich unhaltbar ist beispielsweise auch die vorgefundene Behauptung, nach der der Nährstoffbedarf eines Menschen nicht allein mit normalen Lebensmitteln zu decken sei, dass es dazu Nahrungsergänzungsmittel bedürfe. Firmen könnten dafür wegen Verstoßes gegen die Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung belangt werden. Ein Gesetzesverstoß liegt auch vor, wenn einem nahrungsergänzenden Lebensmittel ohne ausreichenden wissenschaftlichen Nachweis eine Gewicht reduzierende Wirkung zugeschrieben wird. In der Stichprobe jedoch priesen gleich drei Meinungsschreiber ihr Mittel als Schlankmacher.

Im Übrigen hat das Oberlandesgericht Köln (Az.: 6 U 149/07) im Februar 2008 entschieden, dass MLM-Unternehmen für fehlerhafte und übertriebene Werbung auf der Homepage ihrer Vertriebspartner haften. Ein Urteil, das nach Meinung von Verbraucherschützerin Clausen auch für Aussagen in Internetforen gelten sollte, wenn offensichtlich ”am Vertrieb Beteiligte oder an steigenden Verkaufszahlen Interessierte die Gesetze hier umgehen wollen”. Außen vor wollen dabei die Betreiber der Meinungsportale bleiben. Sie begnügen sich mit Hinweisen auf die Eigenverantwortlichkeit ihrer Autoren. Bei Yopi findet sich ein entsprechender Verweis am Ende jedes Testberichts, Dooyoo wiederum hebt seine Informationsleiste an gleicher Stelle zusätzlich mit einem rot eingekreisten Ausrufezeichen hervor.

Das reicht Angela Clausen nicht. Sie fordert den Gesetzgeber wie die Betreiber der Internetforen auf, ”die ihrer Meinung nach allein von Umsatzinteressen geleiteten Lobhudeleien für meist unsinnige und teure Nahrungsergänzungsmittel zu unterbinden”.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.