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Verpflichtende Ersteinschätzung, INZ-Ausbau und Gesundheitsleitsystem: Ministerin Warken bringt bei der Notfallversorgung wichtige Vorhaben auf den Weg

Kabinettsentwurf Notfallreform

Berlin –  Zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut, dass die Gesundheitsministerin bei der Notfallreform jetzt Tempo macht, denn die Neuregelung der Notfallversorgung ist angesichts dauerhaft überlasteter Notaufnahmen und hoher Kosten überfällig. Der Gesetzentwurf stellt die richtigen Weichen dafür, ineffiziente Strukturen abzubauen und Hilfesuchende künftig schnell in die passende Versorgungsebene zu lenken. Dazu gehört, dass die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und der neu eingerichteten Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) (116117) künftig digital vernetzt und zu einem Gesundheitsleitsystem ausgebaut werden sollen. Das ermöglicht eine wechselseitige Übergabe der Hilfesuchenden und somit eine viel bessere Steuerung. Damit dies bundesweit gewährleistet werden kann, wäre es allerdings erforderlich, dass diese Vernetzung verbindlich für die Beteiligten ist und nicht wie vorgesehen auf Antrag erfolgen kann. Richtig ist auch der verpflichtende Ausbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) an großen Krankenhäusern, die rund um die Uhr geöffnet haben. Hier soll entschieden werden, ob jemand ein echter Notfall fürs Krankenhaus ist oder ambulant in der angegliederten KV-Notdienstpraxis behandelt werden kann.

Verpflichtende Ersteinschätzung als zentrales Element

Grundlegend für das Gelingen der Reform ist die für alle an der Notfallversorgung beteiligten Einrichtungen geplante verpflichtende, bundesweit einheitliche Ersteinschätzung, digital oder per Telefon. So wird der medizinische Behandlungsbedarf festgestellt und der oder die Versicherte gleich an die richtige Stelle vermittelt. Das kann der KV-Bereitschaftsdienst, der Notarzt bzw. die Notärztin oder die Notaufnahme des Krankenhauses sein, aber auch die Haus- oder Facharztpraxis oder eine telemedizinische Beratung. Denn bei etwa zwei Drittel der Versicherten, die aktuell eine Notaufnahme aufsuchen, handelt es sich nicht um einen Notfall. Perspektivisch sollte auch die Vermittlung Hilfesuchender an psychische, soziale und pflegerische Dienste möglich sein. Das Ersteinschätzungssystem bietet zudem eine gute Grundlage für eine künftige Einführung in der Primärversorgung. Die derzeitig vorgesehene unterschiedliche Ausgestaltung der Ersteinschätzung in Kliniken sowie der 116117 sollte noch zugunsten einer einheitlichen Ersteinschätzung für alle Einrichtungen angepasst werden.”

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen:

Techniker Krankenkasse (TK)BARMERDAK-GesundheitKKH Kaufmännische Krankenkasse
hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

Die Ersatzkassen versichern zusammen etwa 29 Millionen Menschen in Deutschland und sind damit Marktführer. Beim vdek arbeiten bundesweit rund 800 Beschäftigte. Hauptsitz des Verbandes ist Berlin. Für die regionale Präsenz der Ersatzkassen in den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen.