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Vorsorge für selbstbestimmte Behandlung im Ernstfall

Patientenverfügung

Düsseldorf – Ein Verkehrsunfall oder eine plötzliche Krankheit können das Leben schlag­artig verändern. Wenn ein solcher Fall eintritt, sind Betroffene oft nicht mehr in der Lage, eigene Entscheidungen zu treffen. Andere legen dann bei­spiels­weise fest, welche medizinischen Maßnahmen getroffen werden. Wer möchte, dass Angehörige und Ärzte im Ernstfall im gewünsch­ten Sinne han­deln, kann seine Wünsche vorsorglich in einer Pati­entenverfü­gung festlegen. Welche Aspekte beim Verfassen einer solchen Willenser­klärung bedacht werden sollten, damit beschäftigt sich der Ratge­ber “Pati­enten­verfügung” der Verbraucherzentrale NRW. Das Buch erklärt ausführ­lich die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreu­ungs­verfügung. Die Lektüre zum Preis von 7,90 Euro zzgl. 2,50 Euro für Porto und Versand soll helfen, sich über eigene Vorstellungen klar zu wer­den und eigene Wünsche zu formulieren.

Bestellmöglichkeiten: Verbraucherzentrale NRW, Versandservice, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf Tel: (01 80) 50 01 433 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend), Fax: (02 11) 38 09-235, E-Mail: publikationen@vz-nrw.de, Internet: http://www.vz-ratgeber.de

Hinweis an die Redaktionen: Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. (02 11) 38 09-363 oder Fax (02 11) 38 09-235 Druckfähiges Titelbild unter http://www.vz-nrw.de