Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Warnung des BfArM wegen möglicher Risse – Abfrage über Betroffene in Hamburg läuft noch Kostenübernahme ist mit der Kasse zu klären

Patientinnen mit PIP- und bestimmten Rofil-Brustimplantaten sollten ihren Arzt aufsuchen

Hamburg – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt Patientinnen mit PIP- oder baugleichen Brustimplantaten der Fa. Rofil (M-Implants mit der Modellbezeichnungen IMGHC-TX, IMGHC-MX und IMGHC-LS) wegen des Risikos möglicher Rissbildungen und des möglichen Austretens von Silikon aus den Implantaten ohne Rissbildung (“ausschwitzen”) in jedem Fall ihren implantierenden Arzt oder ihre Klinik aufzusuchen. Ziel dieser vorbeugenden Maßnahme ist eine individuelle Risikoabwägung bei den betroffenen Patientinnen. Nur so kann im Einzelfall über geeignete Maßnahmen bzw. Zeitpunkt einer Entnahme der Implantate zur Risikominimierung entschieden werden.

Aktuell ist es noch unklar, wie viele Frauen in Hamburg die betroffenen Implantate erhalten haben. Eine entsprechende Abfrage der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) bei Hamburger Ärzten und Kliniken läuft. Da es aber keine zentrale Erfassung von bei Chirurgen oder in Krankenhäusern verwendeten Implantaten gibt, müssen die einzelnen Patientenakten rückwirkend bis zum Jahr 2001 ausgewertet werden. Bislang wurden aufgrund der Anfrage der BGV in Hamburg 128 Implantationen gemeldet. Dabei traten in zwei Fällen, einmal nach drei und einmal nach neun Jahren, Komplikationen in Form von Rupturen auf. Die Ärzte und Kliniken werden auch aufgefordert, aktiv auf betroffene Frauen zuzugehen.

Hinsichtlich der Kostenübernahme einer eventuellen Operation sollten sich die Patientinnen an ihre Krankenkasse wenden. Bei Brustimplantaten, die aus medizinischen Gründen, z.B. nach einer Krebserkrankung, eingesetzt wurden, ist auch der Ersatz des Implantates eine Kassenleistung. Vor dem Austausch eines Implantates, das bei einer Schönheitsoperation eingesetzt wurde, sollte geklärt werden, ob die Krankenkasse die vollen Kosten, beispielsweise auch für ein neues Implantat, übernimmt.

Aufgrund des hohen Risikos einer gesundheitsgefährdenden Rissbildung waren Vertrieb und Verwendung von PIP-Brustimplantaten bereits im April 2010 europaweit untersagt worden. Zwischenzeitlich ist bekannt, dass bei PIP-Brustimplantaten illegal minderwertiges Industriesilikon verwendet wurde.