Mehr Reichweite im Gesundheitsmarkt

Schließen

Registrierung

Melden Sie sich noch heute an, um gezielt und effektiv Ihre Nachrichten in der Gesundheitsbranche verbreiten zu können.

Kontoinformationen

Ansprechpartner:in

Adresse

Kontakt

Es wurde eine E-Mail zur Bestätigung an Sie gesendet. Nach der Bestätigung sind Sie erfolgreich registriert.


Zustimmung oder Widerspruch zur Organspende – das deutsche Gesetz und seine Bedeutung für den Bürger

Gesetzliche Hintergründe der Organspende sind Thema des 2. „Mainzer Frühstücksgesprächs – Organspende im Dialog“ am 5. März 2011

Mainz – Mit den gesetzlichen Regelungen bei der Organspende befasst sich das 2. „Mainzer Frühstücksgespräch – Organspende im Dialog“ am Samstag, den 5. März. Von 9.00 bis 11.00 Uhr dreht sich alles um das Thema „Zustimmung oder Widerspruch zur Organspende – das deutsche Gesetz und seine Bedeutung für den Bürger“. Die Veranstaltung findet im Hörsaal der Hautklinik (Gebäude 401H, Universitätsmedizin Mainz, Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz) statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Um Anmeldung wird gebeten bei Dr. Johannes W. Rey (E-Mail: johannes.rey@unimedizin-mainz.de, Tel.: 0151-15791000 oder Fax: 06131 17 471717).

Mehr als 12.000 schwerkranke Patientinnen und Patienten warten in Deutschland auf eine lebensrettende Organtransplantation. Jedes Jahr sterben etwa 1.000 Menschen, die nicht rechtzeitig ein Organ erhalten. „Wir erfahren bei unserer täglichen Arbeit immer wieder, dass die Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema sehr verunsichert und möglicherweise falsch informiert sind“, nennt der Transplantationsbeauftragte der Universitätsmedizin Mainz und Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Univ.-Prof. Dr. Christian Werner, einen möglichen Grund für den Mangel an Organen. „Dies spiegelt sich auch darin wider, dass nur rund 20 Prozent der Bevölkerung in Deutschland einen Organspendeausweis haben.“

Der Wunsch nach gesetzlichen Änderungen des Transplantationsgesetzes wird vor diesem Hintergrund immer wieder laut. So gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung. Diese beinhaltet, dass für den Fall einer fehlenden Willensbekundung des potentiellen Organspenders die nächsten Angehörigen mit der Frage nach der Organspende konfrontiert werden. Immer wieder wird kontrovers diskutiert, ob durch eine gesetzliche Änderung – etwa durch Einführung der Widerspruchsregelung, bei der der Bürger einer Organentnahme aktiv widersprechen muss, wenn er diese nicht wünscht – der Organmangel behoben oder zumindest entschärft werden könnte. Dieses Thema soll beim Frühstücksgespräch am 5. März aufgegriffen und erörtert werden.

„Die Universitätsmedizin Mainz als Transplantationszentrum hat sich seit Jahren im Besonderen auch bei der Gemeinschaftsaufgabe Organspende erfolgreich engagiert. Jetzt möchten wir dieses Engagement intensivieren und laden die Bürgerinnen und Bürger ein, sich mit zentralen Aspekten dieses Themas vertrauter zu machen“, so Dr. Johannes W. Rey, der als Inhousekoordinator der Universitätsmedizin Mainz als ständiger Ansprechpartner für Fragen zur Organspende vor Ort tätig ist. „Um eine Diskussion zu erreichen, die sich an dem tatsächlichen Informationsbedürfnis der Menschen orientiert, möchten wir die Teilnehmer auch dieses Mal ermuntern, schon im Vorfeld bestimmte Anliegen oder Fragen zur Diskussion beizutragen“, so Dr. Stefan Welschehold, Oberarzt der Neurochirurgischen Klinik und Mit-Organisator der neuen Vortragsreihe.

Über die Veranstaltung:

Die Transplantationsmedizin in Deutschland – und damit die Themen Hirntod, Organspende und Transplantation – sind immer wieder Gegenstand aktueller Berichterstattungen in den Medien. Dennoch bestehen in der Bevölkerung große Unsicherheiten und Vorbehalte beim Thema Organspende. Vor diesem Hintergrund hat der Qualitätszirkel Organspende der Universitätsmedizin Mainz die neue Veranstaltungsreihe „Mainzer Frühstücksgespräche – Organspende im Dialog“ ins Leben gerufen. Dabei werden Experten auf dem Gebiet der Organspende und Transplantation im Dialog mit den Besuchern zentrale Fragestellungen besprechen und diskutieren. Schon im Vorfeld können die Teilnehmer bestimmte Anliegen oder Fragen zur Diskussion beitragen (per E-Mail an johannes.rey@unimedizin-mainz.de, telefonisch (0151 15791000) oder per Fax an 06131 17 471717).

Weitere Informationen:

http://www.dso.de http://www.bzga.de

Weitere Termine:

Samstag, den 07.05.2011 Organspende und Transplantation – Angehörige und transplantierte Patienten berichten. Moderation: Anne-Bärbel Blaes-Eise, Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)

Über die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ist die einzige Einrichtung dieser Art in Rheinland-Pfalz. Mehr als 60 Kliniken, Institute und Abteilungen sowie zwei Einrichtungen der medizinischen Zentralversorgung – die Apotheke und die Transfusionszentrale – gehören zur Universitätsmedizin Mainz. Mit der Krankenversorgung untrennbar verbunden sind Forschung und Lehre. Rund 3.500 Studierende der Medizin und Zahnmedizin werden in Mainz kontinuierlich ausgebildet. Weitere Informationen im Internet unter http://www.unimedizin-mainz.de