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BPI: AMNOG verursacht Lagerwertverluste in Apotheken – Ursache liegt nicht bei Arzneimittelherstellern

Pressemitteilung

Berlin – Die Einführung eines Großhandelsabschlages von 0,85 Prozent im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) sorgt für Lagerwertverluste in den Apotheken, da der Abschlag auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel anfällt, die von Apotheken schon 2010 eingekauft, aber erst 2011 abgegeben werden. Gründe für einen Ausgleich dieser Verluste durch den Arzneimittelhersteller gibt es nicht. Der Lagerwertverlust entsteht durch gesetzgeberische Maßnahmen auf der Handelsstufe, der Herstellerabgabepreis bleibt unverändert. „Die Arzneimittelhersteller haben Verständnis dafür, dass Apotheken einen Ausgleich für ihre Lagerwertverluste verlangen. Da die Verluste aber durch die Erhöhung von Abschlägen auf der Handelsstufe entstanden sind, sind die Hersteller hierfür absolut nicht der richtige Ansprechpartner. Die Hersteller sind nur für den Herstellerabgabepreis verantwortlich. Dieser hat sich nicht verändert. Die Verbände der Apotheker sollten ihre Mitglieder auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen. Zur Zeit werden Hersteller massenhaft mit Anfragen von Apotheken nach Lagerwertverlustausgleichen konfrontiert. Bei allem Verständnis für die schwierige Gemengelage, sind diese Forderungen unbegründet“, erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) ist ein Großhandelsabschlag von 0,85 Prozent bezogen auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers eingeführt worden, der beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel vom Großhandel zur Apotheke anfällt und den Apothekeneinkaufspreis entsprechend absenkt. Dies führt in den Fällen, in denen Apotheker verschreibungspflichtige Arzneimittel im Jahr 2010 eingekauft haben und im Jahr 2011 abgeben, zu Lagerwertverlusten.