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Gerlach: Erste Leistungsgruppen an Kliniken zugewiesen – Bayerns Gesundheitsministerin: Prozess läuft planmäßig – Positive Entwicklungen auch bei Bundesregierung

Pressemitteilung

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach treibt die Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes im Freistaat voran. Gerlach teilte am Mittwoch zur Tagung der Bayerischen Krankenhausdirektoren und -direktorinnen in Bad Wörishofen mit: „Das Gesundheitsministerium hat Ende September mit dem Versand der ersten Zuweisungen für die künftigen Leistungsgruppen begonnen. Die Kliniken bekommen damit Gewissheit und Planungssicherheit. Sie können ihr medizinisches Angebot entsprechend für die Zukunft ausrichten.“

Die Ministerin erläuterte: „Bislang wurden knapp 2.000 positive Zuweisungen versandt. Dies betrifft in einem ersten Schritt Krankenhäuser, bei denen der Medizinische Dienst die Voraussetzungen für die Leistungsgruppen positiv bewertet hat und keine Auswahlentscheidung etwa wegen eines regionalen Überangebots ansteht.“ Insgesamt hatte der Medizinische Dienst bis Ende August rund 3.400 Anträge der Klinikträger für etwa 260 Krankenhausstandorte geprüft.

Gerlach erklärte: „Der Zuweisungsprozess wird noch bis Ende des Jahres weiterlaufen. Denn gerade bei den Kliniken, denen der Medizinische Dienst ein negatives Gutachten ausgestellt hat, gehen wir in einen engen Abstimmungsprozess mit den Krankenhausträgern. Es wird vor einer etwaigen Ablehnung in jedem Einzelfall ein Anhörungsverfahren geben, und die Kliniken bekommen die Gelegenheit zur Nachbesserung bei der Erfüllung der Leistungsgruppenvoraussetzungen, sodass der Medizinische Dienst gegebenenfalls ein positives Gutachten erstellen kann.“

Zu konkreten Einzelfällen kann sich das Gesundheitsministerium jedoch nicht öffentlich äußern. Sowohl positive als auch negative Bescheide werden vom Ministerium nur gegenüber den Betroffenen kommuniziert, da es sich um einen engen Abstimmungsprozess mit den Klinikträgern im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens handelt.

Gerlach ergänzte: „Es gibt Leistungsbereiche wie die Geburtshilfe und die Pädiatrie, bei denen es in Einzelfällen nötig sein wird, Ausnahmeregelungen zu treffen, damit die Versorgung weiterhin flächendeckend gewährleistet wird. Von diesen Ausnahmemöglichkeiten, für die sich Bayern beim Bund ausdrücklich stark gemacht hat, werden wir Gebrauch machen, wenn und soweit es erforderlich ist. Umgekehrt ist bei einigen planbaren Leistungen vor allem im Bereich der Endoprothetik mit regionalen Überangeboten zu rechnen, sodass hier nicht jeder Träger die beantragten Leistungsgruppen bekommen wird, auch wenn deren Qualitätsvoraussetzungen an sich erfüllt sind.“

Die Ministerin betonte: „Wir sind bei der Umsetzung der Krankenhausreform ein großes Stück vorangekommen und auf einem guten Weg. Auch einige Entwicklungen auf Bundesebene sind positiv. So zeichnet sich die zeitnahe Umsetzung der vom Bund zugesagten zusätzlichen Mittel im Bereich der Krankennhausvergütungen ab. Und auch beim Thema Entbürokratisierung will Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen.“

Gerlach fügte hinzu: „Unser gemeinsames Ziel im Freistaat in der Abstimmung mit allen Akteuren ist, die Krankenhauslandschaft in Bayern zukunftsfest aufzustellen. Dabei gehen wir mit der gebotenen krankenhausplanerischen Weitsicht vor. Strukturveränderungen, wirtschaftliche Herausforderungen und die Sicherstellung der Versorgung denken wir nicht isoliert voneinander, sondern zusammen. Mir ist es wichtig zu betonen, dass wir verantwortungsvoll und immer mit dem Blick auf die Patientinnen und Patienten entscheiden.“