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KARL: Etappensieg für Nichtigkeitsklage
EU-KARL – BPI setzt sich für ausgewogene, verursachergerechte Regelung ein. (Foto: ©BPI/Shutterstock_Kletr)

KARL: Etappensieg für Nichtigkeitsklage

Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V.

Ein wichtiger Etappensieg im Streit um die erweiterte Herstellerverantwortung bei der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL): Die Generalanwältin im Verfahren der Republik Polen gegen die Kommunalabwasserrichtlinie hat heute dafür plädiert, die vorgesehene Finanzierung der zusätzlichen Klärstufe für nichtig zu erklären.

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen Hersteller von Humanarzneimitteln und Kosmetika, mindestens 80 Prozent der Gesamtkosten für die sogenannte vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen tragen.

Der BPI hat die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung von Beginn an kritisiert, und sich für eine ausgewogene, verursachergerechte Regelung eingesetzt. Die vorgesehene Kostenverteilung bildet die tatsächlichen Einträge verschiedener Verursacher nicht angemessen ab.

Zudem würde die überproportionale Belastung der pharmazeutischen Hersteller ein erhebliches Risiko für die Versorgungssicherheit darstellen. Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von Arzneimitteln in Europa wären nicht mehr gewährleistet.

Deshalb fordert auch der BPI einen Umsetzungsstopp bei KARL und verlangt von der EU-Kommission eine vollständige Folgenabschätzung.

Die heutige Empfehlung der Generalanwältin verleiht der Kritik an KARL zusätzliches Gewicht. Sie zeigt: Eine faire und rechtsichere Ausgestaltung der Herstellerverantwortung bleibt unverzichtbar – für wirksamen Gewässerschutz ebenso wie für eine verlässliche Arzneimittelversorgung.

In den meisten Fällen folgt der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Empfehlungen der Generalanwältin. Das Urteil des EuGH wird Ende des Jahres erwartet.

Hinweis: Die Verwendung des Fotos ist unter der Quellenangabe BPI/Shutterstock_Kletr und in Verbindung mit der Pressemeldung honorarfrei.