Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) warnt davor, durch kurzsichtige Sparmaßnahmen den Infektionsschutz in der häuslichen Pflege zu gefährden. „Infektionsschutz ist die Sicherheitsgarantie für Pflegende und Gepflegte. Deshalb muss der zweckgebundene separate Sachleistungsanspruch bestehen bleiben“, fordert BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. Die geplante Überführung von Produkten wie Desinfektionsmitteln, Einmalhandschuhen, Schutzmasken und Bettschutzeinlagen in ein allgemeines Entlastungsbudget birgt die Gefahr, dass notwendige Basishygiene künftig mit anderen Unterstützungsleistungen konkurrieren muss. „Sicherheit und Schutz dürfen nicht zur Verhandlungsmasse werden!“
„Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen brauchen einen verlässlichen, zweckgebundenen Zugang zu Produkten, die Infektionen verhindern, und die häusliche Versorgung stabilisieren. Prävention darf nicht erst dann beginnen, wenn eine Infektion bereits zu einer gesundheitlichen Verschlechterung geführt oder gar einen Krankenhausaufenthalt notwendig gemacht hat“, erklärt der BPI-Hauptgeschäftsführer.
Die häusliche Pflege ist das Rückgrat der Pflegeversorgung: Rund 4,9 Millionen der etwa 5,6 Millionen Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt; 3,1 Millionen ausschließlich durch Angehörige. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind dabei keine optionale Zusatzleistung, sondern Bestandteil einer sicheren Versorgung – etwa bei Wunden, Kathetern, Inkontinenz, geschwächtem Immunsystem oder mehreren chronischen Erkrankungen.
Der BPI unterstützt daher die Forderung, den separaten Sachleistungsanspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel zu erhalten. Dies gilt ausdrücklich auch für Menschen mit Pflegegrad 1. Eine Reform, die Prävention und Hygienekompetenz stärken will, muss den individuellen Bedarf an Infektionsschutz frühzeitig feststellen, regelmäßig überprüfen und dokumentieren.
„Der Verweis auf flexiblere Budgets greift zu kurz. Wenn Desinfektionsmittel und Handschuhe aus demselben Topf wie Betreuung, Haushaltshilfe oder Ersatzpflege finanziert werden müssen, entsteht ein falscher Zielkonflikt“, so Joachimsen weiter. „Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürfen nicht gezwungen sein, zwischen Unterstützung im Alltag und Schutz vor vermeidbaren Infektionen zu wählen.“
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