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Ulrike Elsner: Weichen für eine patientennahe und praxistaugliche Versorgung jetzt stellen

vdek-Kurzpapier zum Primärversorgungssystem

Die Bundesregierung hat angekündigt, im Sommer dieses Jahres ein Gesetz zur Einführung eines neuen Primärversorgungssystems auf den Weg zu bringen. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt dies ausdrücklich und hat dazu das Kurzpapier „Mit Primärversorgung bedarfsgerecht steuern” vorgelegt. „Es geht darum, den Zugang zur Versorgung für die Versicherten passgenauer zu organisieren und ihnen eine bessere Orientierung zu geben. Gleichzeitig sorgt es dafür, dass Ärztinnen und Ärzte mehr Zeit für die individuelle Behandlung haben”, sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Aktuell nimmt Deutschland bei den Arztbesuchen mit fast zehn Kontakten pro Jahr und Einwohner international einen Spitzenplatz ein – gegenüber dem OECD-Durchschnitt mit 6,5 Kontakten pro Jahr und Einwohner. Ein Drittel der Patientinnen und Patienten wartet länger als drei Wochen auf einen Facharzttermin. Trotz sehr hoher Ausgaben für die Gesundheitsversorgung sind die Deutschen nicht besser versorgt als in vergleichbaren Ländern.

Digital gestützter Versorgungszugang und bedarfsgerechte Terminvergabe

Ein digital gestütztes, in der Regelversorgung verankertes Primärversorgungssystem soll die Versicherten nach Vorstellung der Ersatzkassen schnell und zielgerichtet in die richtige Versorgungsebene steuern und dadurch Wartezeiten verringern. Zentrales Element ist dabei die softwaregestützte einheitliche Ersteinschätzung. Diese kann digital, telefonisch, über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (Rufnummer 116117) oder in der primärversorgenden Praxis durchgeführt werden. Sie hilft den Patientinnen und Patienten, zu Beginn der Versorgung ihren Behandlungsbedarf besser einzuschätzen, leitet sie gezielt zur richtigen Anlaufstelle oder gibt ihnen Hinweise für alternative Behandlungsangebote. Wird ein Behandlungsbedarf festgestellt, kann sich eine Videosprechstunde anschließen oder es folgt eine elektronische Überweisung (eÜberweisung) in eine haus- oder fachärztliche Praxis. In den meisten Fällen übernimmt die hausärztliche Praxis die Rolle der primärversorgenden Praxis, aber es kann auch eine fachärztliche Praxis (zum Beispiel Orthopädie) in Frage kommen. Bei chronischen Erkrankungen ist auch ein direkter Zugang zur Facharztpraxis über eine eDauerüberweisung möglich.

Zentrales Element der Primärversorgung ist der bedarfsgerechte Zugang zu Terminen. Dafür wird ein bundeseinheitliches Terminverzeichnis auf Basis der schon bestehenden Terminplattform der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (116117) aufgebaut, wo Arztpraxen freie Termine melden. Nach der Ersteinschätzung kann auf Wunsch des Versicherten eine direkte Terminvermittlung in eine geeignete Arztpraxis erfolgen. Alternativ können die Versicherten nach der Ersteinschätzung selbst telefonisch (116117) oder direkt in der Arztpraxis Termine vereinbaren. Dazu erhalten sie einen Überweisungscode. Die Terminvergabe richtet sich nach der Dringlichkeit und erfolgt für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kostenlos. 

Primärversorgung praxisnah und praxistauglich gestalten 

„Um das neue Versorgungsmodell patientennah und praxistauglich zu gestalten, sind viele Vorarbeiten nötig. Wir sollten insbesondere bei der Weiterentwicklung eines Ersteinschätzungsverfahrens als gemeinsame Selbstverwaltung schon jetzt mit den Arbeiten beginnen“, betont Elsner. Nötig sei auch eine bessere Einbindung speziell ausgebildeter Fachberufe wie Physician Assistants (PA), die insbesondere in der hausärztlichenVersorgung eine wichtige Rolle spielen sollten. Über die Vereinheitlichung der akademischen Ausbildung hinaus müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass PAs ihre Kompetenzen vollumfänglich einbringen können.

Hier finden Sie unser Kurzpapier „Mit Primärversorgung bedarfsgerecht steuern“.