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Warten auf den Kabinettsentwurf: Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG)
Keine Abstriche bei Reformelementen zum Morbi-RSA und Wettbewerb vornehmen / Keine Eingriffe in die Selbstverwaltung zulassen

Gemeinsame Pressemitteilung

Berlin – Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), der BKK Dachverband und der IKK e.V. appellieren noch einmal eindringlich an die politisch Verantwortlichen, in dem in Kürze zu erwartenden Kabinettsentwurf zum GKV-FKG und im weiteren parlamentarischen Verfahren keine Abstriche bei den Regelungen zur zukünftigen Finanzstruktur (Morbi-RSA) und zum Wettbewerb vorzunehmen. Die RSA-Reformelemente bilden zusammen mit dem Vorhaben, ein einheitliches Aufsichtshandeln durch Öffnung der Krankenkassen sicher zu stellen, ein stimmiges Gesamtpaket, das zu fairen Wettbewerbsbedingungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führt, Manipulationsanreize minimiert und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert.

Einheitliches Aufsichtshandeln muss im GKV-FKG geregelt werden

Wettbewerbsverzerrungen durch einheitliches Aufsichtshandeln zu beheben, ist dringend erforderlich. Es ist nicht nachvollziehbar, das gleiche Sachverhalte, z. B. die Genehmigung von Hausarztverträgen oder Verträge zur integrierten Versorgung, von den Aufsichten in Bund und Land ungleich bewertet werden. Nur wenn alle Regeln für alle gleich gelten, ist ein fairer Wettbewerb sichergestellt. Einheitliches Aufsichtshandeln muss daher im GKV-FKG geregelt werden!

Bundesweit tätige Krankenkassen sichern regionale Versorgung

Die Argumentation der Länder, dass nur Kassen unter Landesaufsicht notwendige Versorgung in den Regionen sicherstellten, entspricht nicht der Realität. Damit wird die gute Leistung der bundesweit tätigen Krankenkassen ungerechtfertigt negiert: Für weit über die Hälfte aller gesetzlich Versicherten sichern sie eine regional angepasste Versorgung. Denn auch bei ihnen wird die Versorgung in den Ländern organisiert, und zwar durch Kollektivverträge (97 Prozent der Versorgung) und durch Selektivverträge, die auf die spezielle Versorgungssituation vor Ort eingehen.

Angesichts der einseitigen Argumentation der Länder vermissen Ersatzkassen, BKKen und IKKen die Solidarität der Länder mit ihren Versicherten und Patienten, unabhängig davon, ob sie bei einer regionalen oder bundesweiten Krankenkasse versichert sind.

Maßnahmen zur Abschaffung der Selbstverwaltung streichen!

Wenn bei diesem Gesetzentwurf auf etwas verzichtet werden kann, dann sind es die Regelungen zur Neubesetzung des Verwaltungsrates im GKV-Spitzenverband. Hier wäre ein deutliches Zeichen der Länder angezeigt. Die geplante Zusammensetzung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) durch hauptamtliche Vorstände der Krankenkassen verändert den gesundheitspolitischen Ordnungsrahmen zulasten der Sozialen Selbstverwaltung. Damit werden ohne Not der soziale Frieden und der prägende Interessenausgleich zwischen den Partnern der Sozialen Selbstverwaltung aufs Spiel gesetzt. Außerdem werden die demokratisch legitimierten Vertreter durch staatliche Eingriffe entmachtet, was nicht ohne Folgen für die untergesetzliche Normgebung des GKV-Spitzenverbandes bleiben wird. Diese vorgesehenen Regelungen müssen auch im Interesse einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung zurückgenommen werden.