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Zahlung für Pflegevorsorgefonds aussetzen?
vdek: Wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung für die Pflege, die auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts berücksichtigt

Pressemitteilung

Berlin – Zu den Plänen des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach, in diesem Jahr 2022 die Zahlungen in den Pflegevorsorgefonds auszusetzen, um damit das Defizit in der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) in Höhe von etwa 2,5 Milliarden Euro1 auszugleichen, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Aussetzung der Zahlung in den Pflegevorsorgefonds sehen wir sehr kritisch. Das Sondervermögen war eigentlich dafür gedacht, die Auswirkungen des demografischen Wandels in 20 Jahren für die Babyboomerjahrgänge abzufedern. Nun werden – wie bei Errichtung des Fonds im Jahre 2015 von den Ersatzkassen bereits befürchtet – die Beitragsmittel zweckentfremdet, um die aktuellen Probleme der Sozialen Pflegeversicherung zu lösen. Das ist ein ungerechtfertigter Eingriff des Staates in das Sondervermögen des Pflegevorsorgefonds.

Großer Finanzbedarf in 2023 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Darüber hinaus werden die durch die Aussetzung erzielten 1,6 Milliarden Euro bei Weitem nicht ausreichen, um das Defizit Ende 2022 auszugleichen und die SPV stabil in den Folgejahren zu finanzieren. Erschwerend kommt hinzu, dass bis zum Sommer 2023 das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung in der SPV umgesetzt werden muss. Dies wird einen erheblichen Finanzbedarf erzeugen. Hinzu kommen weiterhin coronabedingte Mehrbelastungen und die steigende Zahl von Pflegebedürftigen.

Wir brauchen keine weitere Flickschusterei in der SPV, sondern jetzt – und nicht erst im Sommer 2023 – eine solide und verlässliche Finanzreform der SPV. Die Ersatzkassen haben wiederholt ihre Vorschläge für eine solide Finanzierung der SPV in den politischen Prozess eingebracht. Dazu gehören ein dauerhafter dynamisierter Steuerzuschuss, die Einbeziehung der Privaten Pflegeversicherung in den Ausgleichsfonds und – zur finanziellen Entlastung der Pflegebedürftigen – die vollständige Investitionskostenübernahme der Pflegeheime durch die Länder.“

Hintergrund:
Der Vorsorgefonds war 2015 durch die Große Koalition errichtet worden. Damit soll der Beitrag zur SPV ab 2034 stabilisiert werden. Der Fonds wird paritätisch finanziert. Am 30.6.2021 lagen im Fonds circa 10 Milliarden Euro. Im Pflegevorsorgefonds werden jährlich 0,1 SPV-Beitragspunkte angelegt. Das entspricht rund 1,6 Milliarden Euro.

Aktuelle Fotos der vdek-Vorsitzenden für die Berichterstattung finden Sie in unserem Bildarchiv.

1 Unter Berücksichtigung des zusätzlichen Bundeszuschusses von 1 Milliarde Euro aus dem Referentenentwurf zur Pandemiekosten-Erstattungsverordnung.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

– Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse

– BARMER, Twitter: @BARMER_Presse

– DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit

– KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik

– hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse

– HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.