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97,2 Prozent

Zahl des Monats Mai 2019:

Berlin – Immer weniger Hersteller sichern die Medikamentenversorgung für immer mehr Patienten. Was das für die Versorgungssicherheit bedeutet, zeigt das Beispiel Methotrexat (MTX). Das Arzneimittel, das u.a. gegen Krebserkrankungen und Rheuma eingesetzt wird, wird fast vollständig – zu 97,2 Prozent – von nur drei Herstellern produziert. Das Problem zeigt sich erst auf den zweiten Blick: Denn hinter drei Herstellern kann ein einziger Wirkstofflieferant stehen!

  • 2018 wurden rund 1,1 Millionen Packungen MTX verschrieben und verkauft
  • Für 97,2 Prozent der MTX-Packungen waren nur drei Hersteller verantwortlich
  • Knapp die Hälfte aller Rabattverträge für MTX wurden sogar mit nur einem Unternehmen geschlossen

MTX ist kein Einzelfall, bei anderen Medikamenten ist es ganz ähnlich. Die Marktverengung nimmt immer mehr zu – und die Folgen können dramatisch sein. Denn: Im Fall eines Lieferengpasses können andere Hersteller nicht einspringen. Unternehmen, die keinen Vertrag mit der Krankenkasse schließen konnten, nehmen den Wirkstoff – etwa bis zur Ausschreibung des nächsten Rabattvertrages – oder gleich ganz aus ihrem Portfolio. Kurzfristig können sie eine Versorgungslücke also nicht schließen.

Das neue Gesetz zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit (GSAV), das voraussichtlich im Juli dieses Jahres in Kraft tritt, löst das Problem der Oligopolisierung von Wirkstoffherstellern nicht.

Zwar wurden Vorgaben zum Abschluss von Rabattverträgen formuliert: So sind die Krankenkassen künftig gehalten, beim Abschluss ihrer Verträge „sowohl der Vielfalt der Anbieter als auch der Gewährleistung einer unterbrechungsfreien und bedarfsgerechten Lieferfähigkeit Rechnung zu tragen“. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Vertragsabschluss mit mehreren Herstellern, die aus unterschiedlichen Quellen ihre Wirkstoffe beziehen, besteht aber nicht.

Damit sind Rabattverträge, bei denen nur ein einziger Hersteller die Patienten der Kasse versorgt, weiterhin möglich. Und das, obwohl die letzten Jahre klar gezeigt haben: Reine Apelle, deren Inhalte gesetzlich nicht festgeschrieben sind, verändern die Mechanismen der Marktverengung nicht.

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