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AOK-Rabattverträge: Mittelstandsschutz Fehlanzeige!

Pro Generika

Berlin – „Die bislang bekannt gewordenen Zuschläge der sechsten Tranche der AOK-Rabattverträge zeigen klar, dass Wirkstoffverträge und Mittelstandsschutz offenkundig nicht in Einklang zu bringen sind“, mit diesen Worten kommentiert Bork Bretthauer, Geschäftsführer des Branchenverbandes Pro Generika, aktuelle Veröffentlichungen der AOK.

Danach waren bei der AOK vor allem die großen Generikahersteller erfolgreich. “Ausschreibungen, die allein auf den Preis abzielen, erzeugen einen Unterbietungswettbewerb, bei dem kleinere Unternehmen nicht mehr mithalten können. Das gefährdet die Anbietervielfalt – ohne Anbietervielfalt aber ist Wettbewerb gar nicht möglich. Das Modell der Wirkstoffverträge ist damit nicht nachhaltig“, erläutert Bretthauer.

Die Politik hat das Problem im Grundsatz ausgemacht und mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) versucht, mittelstandsfreundliche Regelungen in das Gesetz aufzunehmen. „Man muss sehr genau beobachten, wie die weiteren Ergebnisse ausfallen werden“, so Bretthauer. „Letztlich ist aber ein Verfahren, in dem ständig die Gerichte bemüht werden müssen, weder für die Kassen noch für die Hersteller befriedigend. Besser wäre es, wenn sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um Lösungen zu entwickeln, die Vielfalt sichern und nachhaltige Entlastungen für die GKV garantieren.“