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Auch Mitarbeitende in ambulanten OP-Zentren benötigen dringend Impfschutz gegen Corona!

Pressemitteilung des Bundesverbands Ambulantes Operieren (BAO)

Berlin – Endlich gibt es Impfstoffe, die vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 schützen – doch Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxisangestellten, die in vertragsärztlichen OP-Zentren bei ambulanten Eingriffen und anderen Behandlungen täglich Menschen nahe kommen, wird bei der aktuellen Impfaktion keine Priorität eingeräumt. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages fordert der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO), den Infektionsschutz dieser Berufsgruppen in der ambulanten Versorgung nicht zu vernachlässigen.

Mit Blick auf die aktuellen Impfempfehlungen der STIKO moniert BAO-Präsident Dr. Axel Neumann, dass die Bewertung des Expositionsrisikos der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie des in der ambulanten Versorgung tätigen Personals nicht dem Versorgungsalltag entspricht: „Aktuell sind wir in Gruppe 3 gemeinsam etwa mit dem Reinigungspersonal, IT-Mitarbeitern und dem Personal des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) eingeordnet, die in der Regel keinerlei Kontakt mit potenziell infektiösen Patientinnen und Patienten haben. Das ist eine krasse Fehleinschätzung“, kritisiert Dr. Neumann. Schließlich unterscheiden sich die Kontaktzeiten mit Patientinnen und Patienten in ambulanten Einrichtungen bei der Versorgung akuter Beschwerden und Verletzungen nicht von denen in der Notaufnahme eines Krankenhauses – allerdings übersteigt die tägliche Zahl an Patientinnen und Patienten in ambulanten Einrichtungen die in den Krankenhausnotaufnahmen um ein Vielfaches.

„Gerade in dieser aktuellen Situation ist es die Aufgabe der Arztpraxen und ambulanten Operationszentren die umfangreiche ambulante operative und interventionelle Versorgung aufrechtzuerhalten – damit leisten wir nicht zuletzt auch einen Beitrag zur Entlastung der Krankenhäuser“, betonte Dr. Neumann. „Ambulante Operationen – jährlich immerhin etwa vier bis fünf Millionen Eingriffe – erfordern dieselben Infektionsschutzmaßnahmen für Patientinnen und Patienten sowie das medizinische Personal wie operative Maßnahmen im Krankenhaus – das schließt ausdrücklich auch Infektionsschutzmaßnahmen durch Impfungen in dieser Pandemiesituation ein!“ Derzeit müssen alle ambulanten Patientinnen und Patienten potenziell als infektiös betrachtet und behandelt werden. Entsprechende Infektionsschutzkonzepte werden in ambulanten Einrichtungen bereits konsequent durchgeführt – allein der Impfschutz von Ärztinnen und Ärzten sowie ihren Angestellten fehlt. Der BAO-Präsident fordert Jens Spahn daher auf, auch den vertragsärztlichen Sektor vorrangig mit einer adäquaten Zahl von Impfdosen zu versorgen.

Den vollständigen Brief des BAO finden Sie hier.

Der BAO vertritt mit den assoziierten Verbänden der Zukunftsgruppe Ambulantes Operieren 2022 zirka 3.000 Fachärztinnen und Fachärzte.