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GKV-Finanzierungsgesetz: Ein Schlag ins Gesicht ambulanter Operateure

Einladung zum BAO-Pressegespräch am 27. Januar 2011 in Berlin

Bonn – Das Ambulante Operieren gilt per Gesetz als „besonders förderungswürdige Leistung“. Dennoch hinkt Deutschland auf diesem Gebiet anderen Industrienationen weiterhin hinterher. Zwar könnte ein Zuwachs beim Ambulanten Operieren dem deutschen Gesundheitssystem Krankenhauskosten in Millionenhöhe sparen. Doch stattdessen unterliegen ambulante Operateure nach dem aktuellen GKV-Finanzierungsgesetz (GKVFinG) neuen widersinnigen Beschränkungen: Anstelle leistungsgerechter Honorare erhalten sie abgesenkte Punktwerte ohne betriebswirtschaftliche Berechnungsgrundlage. Die Politik wendet sich damit nicht nur gegen die niedergelassenen Fachärzte, sondern auch gegen deren Patienten, die unter anderem aus Angst vor Infektionen vermehrt Operationen ohne Klinikaufenthalt beim hochspezialisierten niedergelassenen Facharzt wünschen.

Zu einem Pressegespräch am Donnerstag, 27. Januar 2011 um 10 Uhr in den Räumen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin

sind Sie herzlich eingeladen. Gemeinsam mit Vertretern anderer fachärztlicher Berufsverbände und der ärztlichen Selbstverwaltung will der BAO Journalisten über Hintergründe und Auswirkungen dieser verfehlten Politik informieren.

Ihre Gesprächspartner sind: – Dr. Ansgar Pett (niedergelassener Gynäkologe, stellv. Präsident des BAO) – Dr. Andreas Köhler (Vorstandsvorsitzender der KBV) – Dr. Dieter Haack (niedergelassener Chirurg, Präsident des BNC)

Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie am BAO-Pressegespräch am 27. April 2011 teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Berufsverband Niedergelassener Chirurgen (BNC) Berufsverband Deutscher Anästhesisten (BDA) Deutsche Praxisklinikgesellschaft (PKG) Landesverband Ambulantes Operieren Hessen (LAOH)