Die Bundesregierung will ambulant operierende Vertragsfachärzt:innen und Anästhesist:innen ab dem 1.1.2027 vom Hybrid-DRG ausschließen. Damit würde die Ambulantisierung in Deutschland ausgebremst, obwohl sie als zentrales Reformziel gilt. Jetzt ist der ultimative Moment, sich einzumischen.
Was geschehen ist
BMG und Kanzleramt haben das Aus für das vertragsärztliche Hybrid-DRG ohne Vorwarnung auf den Weg gebracht, als Änderungsantrag zur Notfallreform getarnt. Künftig soll für ambulant operierende Vertragsärzt:innen nur noch der EBM als Vergütungsgrundlage gelten. Als Begründung dienen angebliche Mehrausgaben von über 300 Millionen Euro jährlich und die geschönten Daten eines AOK-Instituts. Eine begleitende Evaluation war nie vorgesehen.
Der BAO hat sich 2022 gegen Widerstände für den § 115f SGB V und das Hybrid-DRG starkgemacht. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung war seine Expertise dann nicht mehr gefragt.
Warum das ein Fehler ist
1. Vertrauen wird gebrochen. Praxen, AOZ und Praxiskliniken haben im Vertrauen auf geltendes Recht investiert. Werden die Rahmenbedingungen über Nacht geändert, drohen diese Investitionen zum wirtschaftlichen Totalverlust zu werden. Die Rückkehr in den EBM, dessen Vergütung in vielen Bereichen nicht kostendeckend ist, bleibt als einziger Ausweg. Auch die auf 16 Quartale begrenzte Regressdauer steht zur Disposition. Bayern ist das Bundesland der zeitlich unbegrenzten Regressmöglichkeiten.
2. Die Ambulantisierung kommt zum Stillstand. Das Hybrid-DRG sollte die Sektorengrenzen überwinden und gleiche Leistungen gleich vergüten. Ohne die Vertragsärzteschaft bleibt Deutschland beim Ambulanten Operieren im internationalen Vergleich am Tabellenende.
3. Patient:innen verlieren die freie Wahl. Wer ambulant operiert werden muss, soll künftig als Kurzlieger in ein Krankenhausbett. Die Wahl der Operateur:in oder Anästhesist:in des Vertrauens entfällt. Die Qualität spricht für die Praxen: Ambulant Operierende erreichen nach validen Angaben des BAO Weiterempfehlungsraten von über 95 %.
4. Es geht nicht um Einsparungen. Bedarfsgerechte ambulante Behandlungen ersetzen teurere stationäre Fälle. Dem Mehraufwand steht ein messbarer Gegenwert gegenüber. Die eigentliche Haushaltsbelastung entsteht an anderer Stelle: Die Zinszahlungen des Bundes sollen von 4 Mrd. Euro (2021) auf voraussichtlich 80 Mrd. Euro (2030) steigen. Die angeblich zu hohen Vertragsarztvergütungen dienen nur als Nebenschauplatz und haben Alibifunktion.
5. Die Versorgungslandschaft verändert sich. Wo spezialisierte Facharztpraxen verdrängt werden, rücken renditeorientierte Konzernketten und MVZs nach. Bei inhabergeführten Fachapotheken läuft dieser Prozess bereits, und gefährdet die Arzneimittelsicherheit.
Was der BAO fordert
- Hybrid-DRG erhalten: Vertragsärzt:innen und ambulante Anästhesist:innen bleiben Teil des fortbestehenden § 115f SGB V.
- Saubere Datengrundlage: eine unabhängige, transparente und objektive Evaluation statt einer voreiligen gesundheitspolitischen Entscheidung auf unsicherer und einseitiger Datenlage.
- Expertise einbeziehen: Ausgestaltung und Weiterentwicklung gemeinsam mit den ambulant Operierenden, und nicht über deren Köpfe und Expertise hinweg
- Verlässlichkeit: Vertrauensschutz für getätigte Investitionen und eine kostendeckende, leistungsgerechte Vergütung
- Patientenmeinungen: Nicht über oder im Namen von Patient:innen sprechen, sondern ihre Meinungen zu Behandlungsabläufen und Behandlungsergebnissen regelmäßig einholen
- Mit Qualitätssicherung (AQS1) Transparenz und Evidenz schaffen
Jetzt handeln
Das Gesetz ist Stand Ende Oktober 2026 noch nicht verabschiedet. Entscheidend sind die kommenden Wochen vor der Abstimmung im Bundesrat
- Abgeordnete ansprechen. Schreiben Sie Ihrer oder Ihrem Wahlkreisabgeordneten und bitten Sie um ein Gespräch oder eine Praxisbesichtigung. Schildern Sie konkret, was das Aus für Ihre Praxis und Ihre Patient:innen bedeutet.
- Patient:innen informieren. Sprechen Sie in Ihrer Praxis offen darüber, was auf dem Spiel steht, und ermutigen Sie Betroffene, sich an ihre Abgeordneten zu wenden.
- Öffentlichkeit schaffen. Teilen Sie die gemeinsame Aktion des BAO mit Patientenverbänden und wenden Sie sich an Ihre Lokal- und Regionalpresse.
- Geschlossen auftreten. Vernetzen Sie sich mit Kolleg:innen und stärken Sie den BAO als Stimme der ambulant Operierenden und Anästhesist:innen.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass ambulantes Operieren wieder eine Zukunft hat. Werden Sie jetzt aktiv. Patient:innen müssen ihren Ärzt:innen vertrauen können, Ärzt:innen wiederum den politischen Rahmenbedingungen. Gesetze können Vertrauen und Verlässlichkeit stärken, aber auch zerstören!