Mit dem Kabinettsbeschluss zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) bringt die Bundesregierung den Entwurf in die parlamentarische Beratung. Digitale Ersteinschätzung, elektronische Überweisung und Terminvermittlung sollen wesentliche technische Grundlagen für das geplante Primärversorgungssystem schaffen. Der ALM e.V. unterstützt dies und ergänzt, dass digitale Laboranforderungen in Form standardisierter und strukturierter Datensätze über kostenfreie Schnittstellen einen wesentlichen Innovationsschritt darstellen. „Das findet schon heute über die laborseitig etablierten Softwaresysteme zur Auftrags- und Befundkommunikation statt und erleichtert die Arbeit in der zuweisenden Praxis und im Facharztlabor. Ein Primärversorgungsmodell mit verbindlicher Patientensteuerung sollte auch labordiagnostische Verfahren und labordiagnostische Stufendiagnostik bereits im Ersteinschätzungsverfahren enthalten“, sagt Dr.med. Michael Müller, Vorsitzender des ALM e.V.
Das jetzt veröffentlichte „ALM Aktuell Spezial Nr. 3 – Laborreform 2025: Reformwirklichkeit nach vier Quartalen“ belegt erneut, dass schon die heutigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht verlässlich gesichert sind – erst recht nicht für zusätzliche Aufgaben.
Unabhängig von der Laborreform im EBM weisen die Verbände und Fachgesellschaften der labordia-gnostischen Fachgebiete zudem seit Längerem darauf hin, dass die in der anstehenden GOÄ-Reform geplanten überproportionalen Abwertungen labormedizinischer Leistungen die Gesamtwirtschaftlichkeit der Labore in der ambulanten wie stationären Versorgung infrage stellen und damit auch
negative Folgen für die Versorgung auslösen.
EBM-Laborreform 2025 setzt falsche Anreize
Die Auswertung der Honorarbescheide von 61 Facharztlaboren über die ersten vier Quartale nach der Laborreform der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung zeigt neben der Bestätigung bereits frühzeitig adressierter unangemessener finanzieller Verluste auch strukturelle Verwerfungen innerhalb der Gruppe der Labore, ohne dass es hierfür einen versorgungsspezifischen Grund gibt: In jedem Quartal gehörte mehr als die Hälfte der Labore zu den Reformverlierern. Besonders betroffen sind unter anderem Labore mit einem hohen Anteil an Spezialdiagnostik und an Untersuchungen für chronisch erkrankte Menschen.
Damit geraten ausgerechnet jene diagnostischen Leistungen unter Druck, die für eine wirksame Primärversorgung an Bedeutung gewinnen. Wer die Primärversorgung gestaltet, benötigt dazu die ambulanten fachärztlichen Labore und sollte ihnen über planbare und ausreichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen verlässliche Investitionen in Personal, Qualität, IT und Logistik ermöglichen.
„Die Auswertung bestätigt, was wir seit Beginn des Reformprozesses immer wieder deutlich gemacht haben: Die Laborreform führt zu wirtschaftlichen Belastungen und strukturellen Verwerfungen“, erklärt Müller. „Die Primärversorgung kann aber nur auf einer leistungsfähigen diagnostischen Infrastruktur aufbauen. Neue Aufgaben, zusätzliche digitale Prozesse und erweiterte Versorgungspfade benötigen sachgerechte, transparente und verlässliche Rahmenbedingungen.“
Früh verfügbare Befunde verbessern die Versorgung
Eine moderne Primärversorgung darf sich nicht auf die Steuerung von Arztkontakten beschränken. Nach einer qualifizierten digitalen, telefonischen oder ärztlichen Ersteinschätzung kann medizinisch indizierte fachärztliche Labordiagnostik wichtige objektive Informationen für den weiteren Versorgungspfad liefern.
„Ein fachärztlicher Laborbefund, der bereits zum Arzttermin vorliegt, kann zusätzliche Kontakte vermeiden und schneller zu einer konkreten Behandlungsentscheidung führen“, sagt Prof. Dr. med. Jan Kramer, stellvertretender Vorsitzender des ALM e.V. und Facharzt für Innere Medizin sowie Laboratoriumsmedizin. „Das hilft besonders bei chronischen Erkrankungen, in der Prävention und bei klaren diagnostischen Fragestellungen. Entscheidend sind definierte Indikationen, eine strukturierte digitale Anforderung und die durchgängige Sicherung der ärztlichen Verantwortung.“
Denkbar sind insbesondere geregelte Laborpfade für planbare Verlaufskontrollen chronisch Erkrankter und für definierte Präventions- und Früherkennungsleistungen. Die Arbeit der KBV-Kommission „Labordiagnostische Empfehlungen“ kann hierfür die Grundlage bilden. Dabei geht es ausdrücklich um einen über die Indikationsstellung gesteuerten Zugang zur medizinischen Labordiagnostik. Voraussetzung sind klar festgelegte Indikationen und Untersuchungsspektren, eine qualifizierte Ersteinschätzung sowie die sichere Rückbindung an die weitere ärztliche Behandlung.
Digitalen Laborpfad vorsehen
Fachärztliche Labore stellen flächendeckend und rund um die Uhr eine leistungsfähige diagnostische Infrastruktur bereit. Dazu gehören medizinische Expertise, spezialisierte Untersuchungsverfahren, umfassende Probenlogistik sowie etablierte digitale Prozesse für Auftrags- und Befundkommunikation.
Der ALM e.V. appelliert an das Bundesministerium für Gesundheit, diese Strukturen bei der weiteren Ausgestaltung des Primärversorgungssystems einzubeziehen. Die eÜberweisung sollte im Falle der e-Laborüberweisung als eine datengestützte, standardisierte und strukturierte elektronische Laboranforderung mit kostenfreier und sicherer Übermittlung inklusive der Rückübermittlung fachärztlicher Laborbefunde erfolgen. So kann aus digitaler Zugangssteuerung eine medizinisch fundierte Patientensteuerung werden.
Hinweis für die Medien
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Über den ALM e.V.: Der ALM e.V. ist der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin und repräsentiert über 200 medizinische Laboratorien in Deutschland. Er engagiert sich für eine patientenzentrierte, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich nachhaltige Labordiagnostik.