Abwertung der fachärztlichen Labordiagnostik mit rund 34 Prozent nahezu unverändert – mit massiven Auswirkungen auf die Patientenversorgung
Die Bundesärztekammer und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und anschließend den Verbänden und Fachgesellschaften eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs für eine neue Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgelegt. Die Fassung ist auf Grundlage der Auswertung der Fachgespräche in den ersten Monaten des Jahres entstanden. Aus Sicht des ALM e.V. nimmt diese aktualisierte Version die vorgetragenen fachlichen Verbesserungs- und Anpassungsvorschläge in der Labordiagnostik weitgehend auf. Die strukturellen Defizite und die generelle Benachteiligung der fachärztlichen Labordiagnostik werden jedoch nicht beseitigt. Nach einer aktualisierten Folgenabschätzung des ALM e.V. führt auch die angepasste Fassung der GOÄ vom 15. Juli 2026 für die fachärztlichen Labore zu einer Abwertung von rund 33,8 Prozent (zuvor 34,35 Prozent) gegenüber der geltenden GOÄ. Damit bleibt das wirtschaftliche Gesamtergebnis für die betroffenen Facharztlabore in der ambulanten wie stationären Versorgung trotz zahlreicher Änderungen nahezu unverändert. Für die betroffenen Labore ist das Ergebnis inakzeptabel und wirtschaftlich nicht verkraftbar.
Positiv bewertet der ALM e.V. insbesondere die Stärkung der Analogabrechnung für noch nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführte Laboratoriumsuntersuchungen. „Aufgrund der hohen Dynamik und Innovationskraft der medizinischen Labordiagnostik, z.B. in den Bereichen der patientenindividuellen Diagnostik und Therapiekontrolle, ist das eine wichtige Verbesserung. Dass unsere fachlichen Vorschläge weitgehend Berücksichtigung gefunden haben, freut uns. Bedauerlicherweise wurden die medizinisch wichtigen Anpassungsvorschläge im Bereich der Molekularbiologie jedoch nur teilweise berücksichtigt. Hier besteht weiterer Nachbesserungsbedarf“, erklärt Dr. Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM e.V.
Müller weiter: „In der Gesamtbetrachtung zeigt unsere Folgenabschätzung: Diese Version der GOÄ enthält fachlich sinnvolle Korrekturen, löst aber die grundlegende Schieflage im Labor-Kapitel M nicht. Zahlreiche Laborleistungen, deren Vergütung im vorherigen Entwurf sogar unterhalb der Sachkostenerstattung des EBM lag, wurden nur auf ein Niveau knapp oberhalb der EBM-Sachkostenerstattung angehoben. Gleichzeitig wurden andere Leistungen willkürlich ausgesucht und abgewertet, damit die Änderungen innerhalb des von der PKV durchgesetzten Prognoserahmens bleiben. Diese Begrenzung geht zulasten der Ärztinnen und Ärzte und letztlich auch der Patientinnen und Patienten. Betroffen ist eine Reihe mikroskopischer Laboruntersuchungen, die einen hohen manuellen Aufwand bedingen und nach dieser Anpassung nicht mehr kostendeckend erfolgen können. Das ist keine sachgerechte Neubewertung auf der Grundlage einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation, sondern eine strategisch motivierte Verschiebung der Abwertung innerhalb des Laborkapitels. Im Gesamtergebnis bleibt für die fachärztlichen Labore nach unseren ersten Berechnungen ein Minus von rund 33,8 Prozent. Eine solche Bewertung ist für eine moderne Gebührenordnung nicht tragfähig und wird sich negativ auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten auswirken.“
Ärztliche Verantwortung braucht tragfähige Rahmenbedingungen
Die fachärztliche Labordiagnostik geht weit über die von manchen wahrgenommene „bloße technische Kostenposition“ hinaus. Sie ist unbestritten ein zentraler für das Gesundheitssystem relevanter Teil einer ärztlich verantworteten Versorgungsinfrastruktur. Qualität und flächendeckende Verfügbarkeit setzen kontinuierliche Investitionen in Fachpersonal, moderne Untersuchungsverfahren, Qualitätssicherung, Digitalisierung, Automatisierung und Krisenfestigkeit voraus. Eine strukturelle Abwertung in der jetzt berechneten Größenordnung gefährdet diese notwendigen Investitionen und berührt damit auch die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung.
Der ALM e.V. geht daher weiterhin davon aus, dass die auch für die Facharztlabore wichtige Reform der GOÄ in dieser Form nicht in eine Verordnung Eingang finden wird. Erforderlich sind eine nachvollziehbare betriebswirtschaftliche Überprüfung der Bewertungen sowie Transparenz über die zugrunde gelegten Leistungsdaten, Mengengerüste und Berechnungsverfahren, insbesondere über die fachgruppenbezogenen Folgenabschätzungen. Die in der Task Force GOÄ zusammengeschlossenen Berufsverbände und Fachgesellschaften haben hierzu bereits konkrete Bewertungs- und Finanzierungsvorschläge vorgelegt, mit denen der zwischen Bundesärztekammer und PKV-Verband vereinbarte Honorarumfang für das Kapitel M eingehalten werden kann. Ein finanzierbarer Lösungsweg liegt damit vor.
Die vorgelegte Version ist im Ergebnis eine aktualisierte Fassung, aber noch keine tragfähige Grundlage für eine neue Gebührenordnung im Bereich der fachärztlichen Labordiagnostik. „Wir werden uns daher weiterhin proaktiv einbringen und erneut Vorschläge für die inhaltliche wie wirtschaftliche Anpassung dieses Entwurfs vorlegen“, so Müller abschließend.
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Praxisbeispiel: Wenn der Blick durchs Mikroskop entscheidend ist für die Diagnose
Bei auffälligen Ergebnissen der automatisierten Messung des Blutbildes und insbesondere bei Verdacht auf Leukämie ist die mikroskopische Untersuchung eines gefärbten Blutausstrichs medizinisch unerlässlich und der entscheidende diagnostische Schritt zur Abklärung dieser potenziell lebensbedrohlichen Erkrankung. Erfahrene Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik (MTL) bewerten dabei die Verteilung und Morphologie der Blutzellen. Auffällige unreife Vorläuferzellen, zu denen auch die sogenannten Blasten gehören, werden so erkannt, fachärztlich beurteilt und ärztlich eingeordnet. Trotz zunehmender Unterstützung durch digitale Bildmorphologie ist der direkte manuelle Aufwand hoch.
In der geltenden GOÄ aus 1996 wird diese fachärztlich verantwortete Leistung nach Nummer 3680 beim zulässigen 1,15-fachen Gebührensatz mit rund 6,03 Euro vergütet. Die Konsensversion von PKV und BÄK vom 30.04.2025 hat die Kostenentwicklungen sachgerecht abgebildet und die Vergütung auf 7,61 Euro (Gebührennummer 12111) festgelegt. In der nun vorliegenden überarbeiteten GOÄ-Entwurfsfassung vom 15. Juli 2026 erfolgt eine Abwertung um 50 Prozent auf 3,84 Euro. Selbst dieser Betrag liegt um mehr als ein Drittel unter der Vergütung der aktuell gültigen GOÄ.
Eine Begründung oder transparente betriebswirtschaftliche Kalkulation für diese Absenkung liegt nicht vor. Das Beispiel verdeutlicht die fehlende Nachvollziehbarkeit einzelner Vergütungsentscheidungen im Reformprozess und lässt den Verdacht auf finanziell motivierte willkürliche Bewertungen ohne Bezug zur tatsächlichen Versorgungsrelevanz aufkommen.
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Weitere Informationen und Positionen zur GOÄ-Reform finden Sie auf der GOÄ-Themenseite des ALM e.V.
Wir versorgen Deutschland mit Labor #WirSindMehrwert
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Über den ALM e.V.: Der ALM e.V. ist der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin und repräsentiert über 200 medizinische Laboratorien in Deutschland. Er engagiert sich für eine patientenzentrierte, qualitativ hochwertige und wirtschaftlich nachhaltige Labordiagnostik.