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Pro Generika fordert realistische Planungszeiten beim Inkrafttreten von Rabattverträgen

6. AOK-Ausschreibung: Realistischer Planungshorizont würde allen helfen – vor allem den Patienten

Berlin – Ab heute treten die neuen AOK-Rabattverträge aus der 6. Ausschreibung in Kraft. Im Vorfeld wurde darüber spekuliert, ob alle Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt lieferfähig sind. Hierzu erklärt Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:

„Die Unternehmen, die Rabattverträge eingehen, wollen vom ersten Tag an liefern. Denn jeder Tag Verzögerung bedeutet für die Unternehmen Umsatzverlust. Zudem kommen drohende Vertragsstrafen hinzu, da Unternehmen zum Teil ja für dieselben Wirkstoffe auch Rabattverträge mit anderen Krankenkassen eingegangen sind.“

Für einige Wirkstoffe betrug die Frist vom endgültigen Zuschlag bis zum Inkrafttreten der Verträge bei der 6. AOK-Ausschreibung nicht einmal vier Wochen. „Das ist für alle Marktpartner definitiv zu kurz, um sich darauf einzustellen. Egal ob Generikaunternehmen, pharmazeutischer Großhandel oder Apotheken: Alle brauchen einen realistischen Planungshorizont. Die Krankenkassen haben es in der Hand, das bei ihren künftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen.“

Pro Generika plädiert für eine Frist von mindestens sechs, idealerweise neun Monaten zwischen Erteilung des Zuschlags und Beginn des Vertrags. Zugute käme das längere Zeitfenster schließlich allen, vor allem aber den Patienten. Denn zusätzliche Umstellungen ihrer Medikation könnten dann vermieden werden.

http://www.progenerika.de